SATZUNG

DES GEBIRGSTRACHTEN-ERHALTUNSVEREINS

ANGER-HÖGLWÖRTH

 

A.    Allgemeines

 

§ 1 Name, Sitz, Gemeinnützigkeit

Der Verein führt den Namen „ Gebirgstrachten- Erhaltungsverein Anger-Höglwörth  e.V. „ hat seinen Sitz in Anger, Kreis Berchtesgadener Land und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“  der Abgabenordnung. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.

 

§ 2 Vereinszweck

1)Zweck des Vereins ist die Erhaltung und Pflege der Mundart und der Gebirgstracht, der alten Sitten und Gebräuche, sowie die Unterhaltung im geselligen Kreis durch Musik und Gesang, und die Übung in den alten Tänzen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere mit der Durchführung von und Mitwirkung bei bodenständigen Brauchtumsveranstaltungen, sowie bei der Mitarbeit in der Heimatpflege.

 

2)Der  Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt  nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

3)Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

4a)Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

4b)An die Ausschussmitglieder und für den Verein in sonstiger Weise tätigen Personen dürfen Aufwandsentschädigungen geleistet werden. Diese dürfen nicht unangemessen hoch sein.

 

5)Der Verein ist politisch unabhängig.

 

 

§ 3 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

B. Mitgliedschaft

 

§ 4 Mitglieder

1)Der Verein besteht aus

   a)ordentlichen aktive Mitgliedern                          

   b)passiven Mitgliedern

   c)Ehrenmitgliedern

 

2)Die  Ernennung eines Ehrenmitglieds erfolgt auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung

 

 

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied kann jede Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

 

§ 6 Aufnahmefolgen

1)Mit der Aufnahme durch den Vorstand beginnt die Mitgliedschaft

 

2)Jedes neue Mitglied erhält eine Mitgliedskarte und ein Exemplar der Satzung. Es verpflichtet sich durch seinen Beitritt zur Anerkennung der Satzung.

 

3) Jedes Mitglied (§4 Abs. 1) hat das aktive und passive Wahlrecht und  gleiches Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

 

 

§ 7 Beitrag

1)Alle  ordentlichen aktiven und passiven Mitglieder haben Jahresbeiträge zu zahlen.

 

2)Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

 

 

§ 8 Austritt

Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.

 

 

§ 9 Ausschluss

1)Durch Mehrheitsbeschluss  der Ausschusssitzung kann ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Ausschließungsgründe sind insbesondere:

a)grobe Verstöße gegen Satzung und Interessen des Vereins sowie gegen Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane,

b)schwere  Schädigungen des Ansehens des Vereins,

c)unehrenhaftes Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins

d)Nichtzahlung des Beitrags nach zweimaliger Mahnung.

 

2)Der Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied schriftlich mitzuteilen

 

 

C. Organe des Vereins

 

§ 10 Vereinsorgane

Die Organe des Vereins sind:

a)Der  Vorstand

b)Der  Ausschuss

c)Die  Mitgliederversammlung.

 

 

§ 11 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem 1./ 2. und 3. Vorsitzenden, von denen jeder einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt ist.

 

 

§ 12 Ausschuss

1)Dem Vorstand steht ein Ausschuss zur Seite, bestehend aus:

a)dem 1. Kassier

b)dem 2. Kassier

c)dem Schriftführer

d)dem Vorplattler

e)gewählter Vertreter der Trachtenkapelle

f)dem Jugendleiter

g)dem Ehrenvorsitzenden

h)bis zu 5 weiteren Mitgliedern

 

2)Vorstand und Ausschuss werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt; sie bleiben jedoch bis zur Neu- oder Wiederwahl im Amt. Abweichend hiervon wird der Vorplattler von der aktiven Trachtengruppe, der Vertreter der Trachtenkapelle von den Mitgliedern der Trachtenkapelle gewählt.

 

3) Die Wahl des Vorstands und des Ausschusses erfolgt durch die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) per Aklamation, sofern kein Mitglied widerspricht.

 

 

§ 13 Ausschusssitzung

1)Eine Ausschusssitzung muss einberufen werden, wenn mindestens 3 Ausschussmitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangen.

 

2)Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn alle Ausschussmitglieder eingeladen sind und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.

 

3)Der Ausschuss beschließt mit einfacher Mehrheit der erschienen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden bzw. des die Sitzung leitenden Vorsitzenden den Ausschlag.

 

 

§ 14 Kassier, Kassenprüfer

1)Der1. Kassier-bei dessen Verhinderung der2. Kassier als Stellvertreter-hat die Kassengeschäfte zu erledigen.

 

2)Er hat mit Ablauf des Geschäftsjahres die Kassenbücher abzuschließen und die Abrechnung den Kassenprüfern ( Abs.3 ) zur Überprüfung vorzulegen.

 

3)Die Kontrolle der Kassenführung obliegt den von der Mitgliederversammlung dazu bestellten zwei Kassenprüfern. Diese erstatten der Mitgliederversammlung  Bericht von dem Ergebnis ihrer Prüfungen. Die Kassenprüfer dürfen dem Ausschuss nicht angehören.

 

 

§ 15 Mitgliederversammlung

 

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich, möglichst im letzten Quartal, statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Fünftel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.

 

Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch Aushang im Vereinsheim. Zusätzlich kann eine Veröffentlichung im „ Reichenhaller Tagblatt“ erfolgen.

 

 

§ 16 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

 

1)Die Mitgliederversammlung wird vom 1. oder 2. Vorsitzenden geleitet. Sind diese verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus Ihrer Mitte einen Versammlungsleiter.

 

2)Sofern diese Satzung nichts anderes bestimmt, erfolgt die Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Die Art der Abstimmung erfolgt  per Aklamation  (Ausnahme § 12 Abs. 3).

 

3) Bei der Beschlussfassung über die Änderung der Satzung oder des Vereinszwecks oder zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von mindestens drei Viertel der erschienenen Mitglieder erforderlich.

 

4) Über die Verhandlung und Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu erstellen. Dies wird vom Schriftführer und Versammlungsleiter unterschrieben.

 

 

D. Schlussbestimmung

 

§ 17 Auflösung des Vereins

 

1)Wenn außer der Vorstandschaft und dem Ausschuss nur mehr 6 Mitglieder vorhanden sind, ist der Verein aufzulösen.

 

2)Die Auflösung des Vereins kann nur von einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, die sonstige Beschlüsse nicht fasst.

 

3)Zur Beschlussfassung bedarf es der Ankündigung durch eingeschriebenen Brief an alle erreichbaren Mitglieder unter Einhaltung einer Frist von einem Monat § 16 Abs. 3 ist zu beachten.

 

4)Für den Fall der Auflösung des Vereins werden  der 1. Vorsitzende, der 1. Kassier und der Schriftführer zu Liquidatoren  bestellt. Deren Rechte und Pflichten richten sich nach §§ ff. 47 BGB.

 

5) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Anger, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

 

6) Der 1. Vorsitzende hat die Auflösung des Vereins beim Vereinsregister beim Amtsgericht anzumelden.

 

 

Vorstehende Satzungsneufassung wurde in der Mitgliederversammlung vom 18. November 2016 beschlossen.

 

Der  Abschnitt 4 in § 2 Vereinszweck wurde geändert und von der Mitgliederversammlung am 12. November 2010 beschlossen

Beitrittserklärung GTEV Anger-Höglwörth
Beitrittserklärung_mit_SEPA.PDF
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Antrag zur Fördermitgliedschaft der Trachtenkapelle
Antragsformular.pdf
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